Soweit nichts anderes vereinbart wird, bestimmen sich die Gebühren für die anwaltliche Dienstleistung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Ihre Angelegenheiten anfallen.
Bei Bedarf vereinbaren wir mit unseren Mandanten individuelle Pauschalhonorare. Pauschalhonorare bieten sich vor allem für die dauerhafte Beratung an, um die Kosten kalkulierbar zu halten.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt möglicherweise die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Bringen Sie insoweit bitte zum Erstgespräch die Unterlagen über Ihre Rechtsschutzversicherung mit.
Wenn Ihr Einkommen niedrig ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl.
Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Ob Sie diese Hilfen bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Die
entsprechenden Anträge mit Inhalt der Voraussetzungen und Pflichten, haben wir Ihnen unter der Rubrik „Dokumente“ zum herunterladen bereit gestellt. Zu den Kosten gehören im Falle eines
gerichtlichen Verfahrens neben den Gebühren des Rechtsanwalts die je nach Ausgang des Verfahrens anfallenden Gerichts- und Prozesskosten. Unter Umständen fallen die Kosten der Gegenseite an.